ADAC Jugendabzeichen

Beantragung des Jugendsportabzeichens

  • Voraussetzung für die Beantragung des ADAC Jugendsportabzeichens ist die persönliche ADAC- Mitgliedschaft (auch als ADAC-Familienmitgliedschaft). Der Antrag kann ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, gestellt werden.
  • Der Antragsteller für das ADAC Jugendsportabzeichen hat seine Erfolge durch entsprechende Ergebnislisten bzw. Erfolgsnachweise nachzuweisen und zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular an seinen ADAC Ortsclub einzureichen, der diese Unterlagen nach Prüfung an die für ihn zuständige ADAC Sportabteilung zur weiteren Bearbeitung weiterleitet. Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie hier. Dieses kann als beschreibbare PDF direkt an die Sportabteilung geschickt werden kann.
  • Die Nachweispflicht für alle Jugendsport-Erfolge liegt beim Antragsteller.
  • Anträge für das ADAC Jugendsportabzeichen müssen bis zum 15. September des laufenden Jahres bei den Ortsclubs eingereicht werden. Für Jugendliche, die keinem ADAC Ortsclub angehören, müssen die Anträge ebenfalls bis zum 15. September bei den zuständigen ADAC Sportabteilungen eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. September des laufenden Jahres bei den Ortsclubs oder den zuständigen ADAC Sportabteilungen eingehen, können erst für das folgende Jahr berücksichtigt werden.
  • Die Beantragung einer Stufe des ADAC Jugendsportabzeichens ist jederzeit möglich, wenn der jeweilige Punktestand erreicht ist. Die Auszeichnung erfolgt aber erst bei den Ehrungen des ablaufenden Jahres. Mehrere Stufen des ADAC Jugendsportabzeichens können in einem Kalenderjahr nicht beantragt werden.

Punktewertung

Bei der Punktezuteilung ist das Klassenergebnis maßgebend, nur wenn bei Veranstaltungen keine Klassen ausgeschrieben sind, wird das Gesamtergebnis zur Wertung zugrunde gelegt. Bei mehreren Erfolgen mit ein und demselben Fahrzeug bei einer Veranstaltung wird nur ein Erfolg gewertet.

Erläuterung der Punktewertung

  • Für die Punktewertung zum ADAC Jugendsportabzeichen werden nur Jugendsport Veranstaltungen herangezogen, die von ADAC-Gliederungen veranstaltet werden.
  • Gewertet werden alle Disziplinen, die dem ADAC Clubsport oder dem ADAC Breitensport zu zuordnen sind, sowie die vom entsprechenden ADAC Regionalclub auf Anfrage für das ADAC Jugendsportabzeichen zugelassen werden.
  • Die Verleihung einer Stufe des ADAC Jugendsportabzeichens kann bei Vorliegen eines das Ansehen des Sports, oder des ADAC, oder eines Ortsclubs schädigenden Verhaltens, gleich welcher Art, ohne Angabe einer Begründung verweigert oder ausgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des ADAC Jugendsportabzeichens besteht nicht. In Streitfällen entscheidet der Sportausschuss des ADAC endgültig.

Gültigkeit

Diese ADAC Jugendsportabzeichen-Bedingungen treten ab 1.1.2013 in Kraft und gelten für Veranstaltungen ab diesem Datum. Erfolge bei Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt werden nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen gewertet.

ADAC Jugendsportabzeichen Punktewertung

Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 i.W.
Punkte 6 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5

Bei weniger als 6 Teilnehmern in einer Klasse erhalten diese nur 1 Punkt.

Stufen des Jugendsportabzeichens

Bronze bei erreichten 100 Punkten
Silber bei erreichten 200 Punkten
Gold bei erreichten 300 Punkten

kommt jeweils die Stufe des ADAC Jugendsportabzeichens zur Verleihung, die dem aktuellen Punktestand entspricht. Das bedeutet:

Bronze von 100 bis 199 Punkten
Silber von 200 bis 299 Punkten
Gold ab 300 und mehr Punkten

Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigere Stufe des ADAC Jugendsport abzeichens. Wird eine Stufe des ADAC Jugendsportabzeichens übersprungen, so kann diese nicht mehr rückwirkend beantragt werden.