Ärger mit dem Flug? So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung.

Schon gewusst? Bei Flugstörungen wie z.B. Verspätungen oder Annullierungen könenn Sie noch drei Jahre rückwirkend Ihren Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen. Bei einer Gepäckverspätung sind es zwei Jahre. Je nach Flugstrecke kann die Ausgleichzahlung bis zu 600 Euro pro Passagier betragen. Mit dem ADAC Entschädigungsrechner für Fluggäste können Sie Ihre Ansprüche überprüfen.

Entscheiden Sie, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.
Nutzen Sie entweder den ADAC Musterbrief, kontaktieren Sie einen ADAC Vertragsanwalt oder rufen Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr an. Zudem können Sie auch unseren Partner MYFLYRIGHT damit beauftragen, Ihre Ansprüche bei der Airline einzufordern.

Profitieren Sie als ADAC Mitglied von starken Vorteilen.
Ihre Daten werden automatisch in den personalisierten ADAC Musterbrief übernommen. Sie müssen ihn dann nur noch an die Airline versenden. Bei unserem Partner MYFLYRIGHT zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine Provision und sparen dabei als ADAC Mitglied acht Prozent. Das heißt: minimaler Aufwand für Sie - ohne weitere Kosten.

Bekommen, was Ihnen zusteht - mit dem ADAC Entschädigungsrechner für Fluggäste.