Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrsicherheitstraining des ADAC Saarland e.V.

 

 

1.Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Begleiteten Fahrens (§ 48a FeV) dürfen nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen und zum jeweiligen Zeitpunkt berechtigten Begleitperson am Training teilnehmen. Die Mitnahme und die Teilnahme von Begleitpersonen sind nicht gestattet (Ausnahme: „Begleitetes Fahren“). Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, legt der Fahrer die Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vor. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung der Fahrzeuge durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Fahrbahn nicht betreten werden. Die für den Veranstaltungsort geltende Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten. Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anweisungen des Trainers zu befolgen. Erfolgt der Ausschluss infolge eines schuldhaften Verstoßes des Teilnehmers gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen Anweisungen des Trainers, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Während des Sicherheitstrainings besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Teilnehmer von Motorrad Fahrsicherheitstrainings verpflichten sich, eine komplette Motorradschutzbekleidung bestehend aus passendem Motorradhelm, Motorradhose und -jacke mit Protektoren oder separaten Protektoren (Rücken, Schultern, Ellenbogen, Kniegelenke), Motorradhandschuhen und -stiefeln zu tragen. Auf dem Gelände des Fahrsicherheitszentrums sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu privaten oder gewerblichen Zwecken nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer, der Trainer sowie betrieblicher Abläufe. Bei Verstößen kann der Veranstalter die Löschung der Aufnahmen verlangen und ein Hausverbot aussprechen.

2. Leistungen, Vertragsabschluss
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist mit der Buchung verbindlich.

3. Versicherungsschutz
Das Trainingsfahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob für die Teilnahme an unseren Trainings Versicherungsschutz besteht. Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining erfolgt mit dem eigenen Fahrzeug und auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Für Schäden am eingesetzten Fahrzeug haftet der Veranstalter ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 7 dieser AGB. Von Seiten des ADAC Saarland e.V. besteht für das Fahrsicherheitstraining kein Versicherungsschutz. Soweit angeboten, kann gegen gesondertes Entgelt in Höhe von 10€ ein zusätzlicher Versicherungsschutz nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen abgeschlossen werden.

4. Art und Umfang der Versicherung
Die Versicherung bezieht sich auf die
a) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den Versicherungssummen von Euro 100,0 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Euro 8,0 Mio. je Schadenereignis und geschädigte Person)
b) Fahrzeug-Vollversicherung
• für Pkw / Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht und Off Road – Fahrzeuge, wenn diese als Pkw-Kombi zugelassen sind. Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 500 € Selbstbeteiligung
• für Motorräder einschl. Gespanne (Beiwagen) Vollkasko mit 2.500 € Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit Euro 2.500 € Selbstbeteiligung

c) Fahrerlaubnis Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf solche Fahrer, die im Besitz einer für das benutzte Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sind.
d) Versicherte Personen Versicherte Personen sind nur Halter und/oder Fahrer, die ordnungsgemäß zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining angemeldet wurden.
e) Versicherungsbeginn und -ende des Einzelrisikos. Der Versicherungsschutz beginnt nach der Entrichtung der Versicherungsgebühr, frühestens jedoch mit der Ankunft des Übungsfahrzeuges auf dem umfriedeten Trainingsgelände. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Übung auf der Übungsfläche stehen. Sonstige Fahrten, z.B. Fahrten zum Mittagessen oder Fahrten außerhalb der vom Trainer angewiesenen Übung unterliegen dem allgemeinen Risiko des Straßenverkehrs und sind somit nicht von oben aufgeführtem Versicherungsschutz umfasst. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Übungsgeländes, spätestens jedoch um 24.00 Uhr des Veranstaltungstages.

5. Veranstaltungsabsage/-verlegung
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet.

6. Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die organisatorische Abwicklung der Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des ADAC Saarland e.V. zu entnehmen.

7. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtdurchführung oder Verzögerung einer Veranstaltung, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien, Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.

8. Stornofristen, Stornoschutz und Widerrufsbelehrung
Mit der Buchung wird die Anmeldung verbindlich. Eine kostenfreie Umbuchung ist nur bei Abschluss des Stornoschutzes möglich. Dieser kann bei der Buchung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts in Höhe von 20,00 € abgeschlossen werden. Der Stornoschutz stellt keine Versicherung im versicherungsrechtlichen Sinne dar. Mit abgeschlossenem Stornoschutz ist eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin oder eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungstermin möglich. Ohne abgeschlossenen Stornokostenschutz gelten die aufgeführten Stornierungsbedingungen. Die Umbuchung oder Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Für Stornierungen gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Stornierung beim ADAC Saarland e.V. Die Gebühr für den Stornoschutz wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet. Bei Nichterscheinen oder einer Stornierung ohne abgeschlossenen Stornoschutz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Wurde die Veranstaltung mittels Gutscheins bezahlt, verfällt der für die Buchung eingesetzte Gutscheinwert insoweit, wie die Teilnahmegebühr nach diesen AGB geschuldet bleibt. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift besteht nicht. Der Stornoschutz kann nicht auf andere Personen übertragen werden und ist bei Firmen- und Gruppenbuchungen ausgeschlossen.

Für Verträge über Fahrsicherheitstrainings und sonstige Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- 29 bis 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmeentgelts
- 19 bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts
- ab 9 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts.

Für Unternehmer (§ 14 BGB) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- 29 bis 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmeentgelts
- 19 bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts
- ab 9 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts.

Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern dem keine organisatorischen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem ADAC Saarland e.V. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen und Gutscheine
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt über die bei der Buchung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere per Kreditkarte, PayPal oder Gutschein/Berechtigungsschein. Die Teilnahmegebühr ist mit Vertragsabschluss fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten.  Für Inhaber eines Berechtigungsscheins der Berufsgenossenschaft oder eines Gutscheins gilt, dass gegebenenfalls anfallende Differenzbeträge vom Teilnehmer zu entrichten sind. Pro Teilnehmer kann jeweils nur ein Berechtigungsschein oder Gutschein eingelöst werden. Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

10. Besondere Teilnahmebedingungen für Wohnmobil- und Caravan-Trainings
1. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug bzw. die eingesetzte Fahrzeug-Anhänger-Kombination sind.
(2) Das eingesetzte Wohnmobil oder Caravan-Gespann muss verkehrssicher, zugelassen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert sein.
(3) Der Teilnehmer ist für die ordnungsgemäße Beladung, die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse, der Achslasten sowie für eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung selbst verantwortlich.
(4) Der Teilnehmer bestätigt, dass das eingesetzte Fahrzeug bzw. die Fahrzeug-Anhänger-Kombination den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Abmessungen, Gesamtgewicht, Achslasten und Ladung entspricht.

2. Gesundheitliche Eignung
(1) Die Teilnahme am Training setzt voraus, dass der Teilnehmer körperlich und geistig in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
(2) Das Training kann mit körperlichen und psychischen Belastungen verbunden sein. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder im Zweifel wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
3. Eigenverantwortung
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
(2) Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch ihn oder das von ihm geführte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung besteht.
(3) Den Anweisungen der Trainer ist jederzeit Folge zu leisten. Teilnehmer, die Sicherheitsanweisungen nicht beachten oder andere Personen gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
4. Haftung
(1) Der ADAC Saarland e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des ADAC Saarland e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des ADAC Saarland e.V. für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Teilnahme erfolgt mit dem eigenen Fahrzeug. Der ADAC Saarland e.V. haftet nicht für Schäden am eingesetzten Fahrzeug, Anhänger, Aufbauten oder der mitgeführten Ladung, soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5. Versicherungsschutz
(1) Das eingesetzte Fahrzeug muss über eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verfügen.
(2) Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang für die Teilnahme am Training Versicherungsschutz, insbesondere durch eine Kaskoversicherung, besteht.
(3) Der ADAC Saarland e.V. stellt für Teilnehmerfahrzeuge keinen Fahrzeug-, Kasko- oder Insassenversicherungsschutz bereit.
(4) Schäden am Teilnehmerfahrzeug sowie daraus resultierende Folgeschäden sind grundsätzlich über die vom Teilnehmer abgeschlossenen Versicherungen abzuwickeln.
6. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung des Wohnmobil- und Caravan-Trainings bestätigt der Teilnehmer, diese besonderen Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

11.Besondere Teilnahmebedingungen für Pedelec-Trainings
1. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Teilnahme am Pedelec-Training ist die Nutzung eines eigenen, verkehrssicheren Pedelecs sowie das Tragen eines geeigneten und verkehrssicheren Fahrradhelms.
(2) Die Teilnahme setzt voraus, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.
(3) Während der gesamten Veranstaltung besteht Helmpflicht. Das Tragen von Fahrradhandschuhen, geeigneter Kleidung und festem Schuhwerk wird empfohlen.
2. Eigenverantwortung der Teilnehmer
(1) Die Teilnahme am Pedelec-Training erfolgt eigenverantwortlich. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Benutzung von Fahrrädern und Pedelecs trotz fachkundiger Anleitung mit allgemeinen Risiken des Straßen- und Übungsverkehrs verbunden ist.
(2) Jeder Teilnehmer hat während der Veranstaltung sein Fahrverhalten den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, den eigenen Fähigkeiten sowie den Anweisungen der Trainer anzupassen.
3. Weisungsrecht der Trainer
Den Anweisungen der Trainer ist jederzeit Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmeentgelte.
4. Haftung
(1) Der ADAC Saarland e.V. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des ADAC Saarland e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des ADAC Saarland e.V. für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 
5. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung des Pedelec-Trainings bestätigt der Teilnehmer, diese besonderen Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

12. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Saarbrücken.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

 

Stand Juli 2026

ADAC Saarland e.V.

Untertürkheimer Straße 39–41

66117 Saarbrücken