Fahrsicherheitstraining des ADAC Saarland e.V.
ADAC Saarland e.V., Fahrsicherheitstraining, Untertürkheimer Str. 39–41, 66117 Saarbrücken
1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Modells “Begleitetes Fahren” dürfen nur gemeinsam mit der jeweiligen begleitenden Person am Training teilnehmen. Die Mitnahme und die Teilnahme von Begleitpersonen sind nicht gestattet (Ausnahme: „Begleitetes Fahren“). Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, legt der Fahrer die Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vor. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung der Fahrzeuge durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Fahrbahn nicht betreten werden. Die für den Veranstaltungsort geltende Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten. Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anweisungen des Trainers zu befolgen. Bei Verstößen gegen die Anweisungen des Trainers, die geeignet sind den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Während des Sicherheitstrainings besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Teilnehmer von Fahrsicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, eine komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Auf dem gesamten Gelände gilt konform zur DSGVO eine Foto- und Filmverbot. Bei Zuwiderhandlungen müssen die weisungsbefugten Personen auf Vernichtung des Materials bestehen und es erfolgt ein Platzverweis.
2. Leistungen, Vertragsabschluss
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist mit der Buchung verbindlich und erfolgt entweder durch Zusendung (per Post, Fax, E-Mail), der Übergabe eines Buchungsformulars, der Buchung per Telefon oder der Buchung über die Internetportale.
3. Versicherungsschutz
Das Trainingsfahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob für die Teilnahme an unseren Trainings Versicherungsschutz besteht. Von Seiten des ADAC Saarland e.V. besteht für das Fahrsicherheitstraining kein Versicherungsschutz. Für das eingesetzte Fahrzeug besteht gemäß unseren AGB die Möglichkeit, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu einer Versicherungsgebühr von 10 € abzuschließen.
4. Art und Umfang der Versicherung
Die Versicherung bezieht sich auf die
a) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den Versicherungssummen von Euro 100,0 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Euro 8,0 Mio. je Schadenereignis und geschädigte Person)
b) Fahrzeug-Vollversicherung
• für Pkw / Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht und Off Road – Fahrzeuge, wenn diese als Pkw-Kombi zugelassen sind. Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 500 € Selbstbeteiligung
• für Motorräder einschl. Gespanne (Beiwagen) Vollkasko mit 2.500 € Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit Euro 2.500 € Selbstbeteiligung
c) Fahrerlaubnis Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf solche Fahrer, die im Besitz einer für das benutzte Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sind.
d) Versicherte Personen Versicherte Personen sind nur Halter und/oder Fahrer, die ordnungsgemäß zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining angemeldet wurden.
e) Versicherungsbeginn und -ende des Einzelrisikos. Der Versicherungsschutz beginnt nach der Entrichtung der Versicherungsgebühr, frühestens jedoch mit der Ankunft des Übungsfahrzeuges auf dem umfriedeten Trainingsgelände. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Übung auf der Übungsfläche stehen. Sonstige Fahrten, z.B. Fahrten zum Mittagessen oder Fahrten außerhalb der vom Trainer angewiesenen Übung unterliegen dem allgemeinen Risiko des Straßenverkehrs und sind somit nicht von oben aufgeführtem Versicherungs- schutz umfasst. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Übungsgeländes, spätestens jedoch um 24.00 Uhr des Veranstaltungstages.
5. Veranstaltungsabsage/-verlegung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet.
6. Datenschutzerklärung
Der Veranstalter ist berechtigt, im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. In diesem Zusammenhang dürfen auch die im Rahmen einer ADAC Mitgliedschaft bereits gespeicherten Daten genutzt werden. Die Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7. Stornofristen, Stornoschutz (einmalige Umbuchung) und Widerrufsbelehrung
Folgende Stornofristen sind zu beachten: Bei einer Stornierung ab 21 Tage vor dem gebuchtem Termin erheben wir 25%, ab 14 Tagen 50%, ab 7 Tagen 100% der Trainingsgebühr. Ein einmaliges kostenfreies Umbuchen des Kurstermins oder eine Stornierung innerhalb der Frist von 7 Tagen vor Kurstermin ist möglich, sofern die Zusatz-Leistung „Stornoschutz“ bei der Veranstaltungsbuchung hinzugebucht wurde und das hierfür zu zahlende, zusätzliche Entgelt in Höhe von 20 € gezahlt wurde. Der Stornoschutz ermöglicht eine einmalige, kostenfreie Umbuchung oder Stornierung z.B. im Krankheitsfall, defektem Kfz. Die Stornierung der Anmeldung muss bis zu 7 Tage vor Kurstermin schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Bei Nichtteilnahme an dem Kurstermin ohne rechtzeitige Stornierung gemäß unseren AGB, muss grundsätzlich die volle Trainingsgebühr gezahlt werden. Bei Nichtteilnahme an dem Kurstermin ohne rechtzeitige Stornierung gemäß unseren AGB mit Gutschein, verfällt dieser und es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Gutschrift oder Auszahlung.
Die Leistung „Stornoschutz“ ist bei Firmen- und Gruppenbuchungen nicht möglich.
Auf Terminbuchungen von Fahrsicherheitstrainings oder Veranstaltungen gilt gemäß §312g Abs.2 Satz9 BGB kein Widerrufsrecht.
8. Preise, Leistung, Zahlung, Zuzahlung, Gutscheineinlösung
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichen Preise. Die Zahlung der Rechnung/Bestätigung erfolgt per SEPA Lastschrifteinzug. Für Inhaber eines Berechtigungsscheines der Berufsgenossenschaft oder eines Gutscheines für ein ADAC Fahrsicherheitstraining: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Unterstützung des Sicherheitstrainings durch die Berufsgenossenschaft um einen Zuschussbetrag handelt, der i.d.R. unter der Teilnehmergebühr liegt. Wir möchten Sie deshalb bitten, ihren jeweiligen Ergänzungsbetrag unaufgefordert zu überweisen. Das Gleiche gilt für Differenzbeträge eines Gutscheines für ADAC Fahrsicherheitstrainings. Es kann immer nur ein Berechtigungsschein oder Gutschein pro Teilnehmer geltend gemacht werden.
9. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
Gerichtsstand Saarbrücken / Stand April 2024