ADAC Jugendabzeichen

Stufen des ADAC-Sportabzeichens

Bronze bei erreichten 100 Punkten
Silber bei erreichten 200 Punkten
Gold bei erreichten 300 Punkten
Gold mit Brillanten bei erreichten 1000 Punkten

Es kommt jeweils diejenige Stufe des Sportabzeichens zur Verleihung, die dem aktuellen Punktestand zur Zeit der Antragstellung entspricht. Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigeren Stufen des Sportabzeichens. Eine nachträgliche Verleihung einer niedrigeren Sportabzeichenstufe ist nicht möglich.

Punktewertung

  • Bei der Punktezuteilung ist das Klassenergebnis zugrundezulegen, nur wenn nicht in Klassen gewer tet wird, das Gesamtergebnis. Zur Wertung kommen bei Bahnrennen nur der Endlauf, also keine Vor-, Zwischen-, Ausscheidungs-, Qualifikations- oder andere Sonderläufe. Bei mehreren Erfolgen bei einer Veranstaltung wird nur das beste Ergebnis gewertet.
  • Als Bewertungsgrundlage gilt die Gesamtstreckenlänge, wenn die Wertung aufgrund der Addition von erzielten Zeiten der einzelnen Läufe vorgenommen wird.
  • Bei Automobil-Rallyes und Endurofahrten erfolgt die Punktezuteilung entweder nach der Gesamt- streckenlänge oder der Summe der Wertungsprüfungskilometer. Das Kriterium, das die höhere Punktzahl ergibt, ist anzuwenden. Bei Rallye-Veranstaltungen gilt grundsätzlich das Gesamtergebnis. Werden Tagesergebnisse erstellt, so wird ein Tagesergebnis nur dann zur Wertung herangezogen, wenn der Teilnehmer am nächsten Tag nicht in Wertung angekommen ist.
  • Für Anfahrten, gleich welcher Art (mit und ohne Wertung seitens des Veranstalters), erfolgt keine Sportabzeichen-Punktezuteilung.

Zusatzpunkte

  • Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaftsläufen des DMSB und für die von der ADAC- Zentrale durchgeführten Cups wird den Teilnehmern, sofern sie diese durch eine Kopie der offi- ziellen Ergebnisliste nachweisen können, ein Zuschlag wie folgt gewährt.
3 Punkte in der Stufe 1 (5%)
2 Punkte in der Stufe 2 (10%)
1 Punkt in der Stufe 3 (15%)
1 Punkt in der Stufe 4 (20%)
1 Punkt in der Stufe 5 (in Wertung)

Für die Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaftsläufen sowie Europapokalläufen wird den Teilnehmern, sofern sie diese durch eine Kopie der offiziellen Ergebnisliste nachweisen können, ein Zuschlag wie folgt gewährt:

6 Punkte in der Stufe 1 (5%)
5 Punkte in der Stufe 2 (10%)
3 Punkte in der Stufe 3 (15%)
2 Punkte in der Stufe 4 (20%)
1 Punkt in der Stufe 5 (in Wertung)

Die Auswertungstabelle zeigt im oberen Teil die zu erreichenden Sportabzeichenpunkte und imunteren Teil die Klassifizierung der Motorsportarten. Prozentwerte unter 0,5 werden nach untenabgerundet.
Beispiel: 18 gestartete Fahrer in einer Klasse bei einer Automobilrallye (über 400 km Gesamtlänge/über 60 WP-Kilometer)
5 % = 0,90 d. h. 1 Teilnehmer erhält die höchste Punktzahl 12
10 % = 1,80 d. h. 2 Teilnehmer erhalten die zweithöchste Punktzahl 10
15 % = 2,70 d. h. 3 Teilnehmer erhalten die dritthöchste Punktzahl 8
20 % = 3,60 d. h. 4 Teilnehmer erhalten die vierthöchste Punktzahl 4
alle übrigen Teilnehmer in Wertung erhalten die Mindestpunktzahl 2

Erläuterung der Punktewertung

  • Für die Punktewertung werden nur Motorsport-Veranstaltungen herangezogen, die im DMSB- Terminkalender, DMYV oder einem int. Motorsportkalender der FIA, FIVA, FIM oder UIM (ausge- nommen Jugendsport) verzeichnet sind. Punkte aus ADAC Clubsportveranstaltungen, die nicht im DMSB Terminkalender, etc. eingetragen sind, fließen ebenfalls mit in die Punktewertung ein.
  • Zweite Fahrer oder Beifahrer (Automobile, Motorräder, Motorboote) erhalten die gleiche Punktzahl wie der Fahrer.
  • Die Verleihung einer beantragten Stufe des ADAC-Sportabzeichens oder einer anderen Auszeichnung des ADAC kann, bei Vorliegen eines das Ansehen des Sports oder des ADAC schädigenden Verhaltens, gleich welcher Art, ohne Angabe einer Begründung verweigert oder ausgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung besteht nicht. In Streitfällen entscheidet der Sportausschuss des ADAC Regionalclub endgültig.

Gültigkeit

Diese Sportabzeichen-Punktewertung tritt für Erfolge ab 01.01.2011 in Kraft. Erfolge bei Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt werden jeweils nach den Bedingungen des ADAC- Sportabzeichens gewertet, die zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit hatten. Berücksichtigt werden nur Erfolge der vergangenen fünf Kalenderjahre.

Beantragung des Sportabzeichens

  • Voraussetzung für die Verleihung des ADAC-Sportabzeichens ist die persönliche Mitgliedschaft des Antragstellers im ADAC. Antragsteller unter 18 Jahren können nur die Veranstaltungen zur Wertung einreichen, die durch das Jugendsportabzeichen nicht abgedeckt werden.
  • Antragsteller für das ADAC-Sportabzeichen hat seine Erfolge auf den entsprechenden Antragsformu- laren mit den offiziellen Ergebnislisten der Veranstaltung zu belegen und über seinen Ortsclub einzureichen. Nicht Ortsclub-gebundene Mitglieder können ihre Anträge direkt bei der für sie zustän- digen ADAC-Sportabteilung einreichen. Die entsprechenden Anträge sind Online erhältlich und können direkt per Mail an die Sportabteilung geschickt werden.
  • Einreichungsschluss für die ADAC-Sportabzeichen-Anträge bei den zuständigen ADAC Sportabteilungen ist der 15. September des laufenden Kalenderjahres. Später eingehende Anträge können erst für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt werden.
  • Mehrere Stufen des Sportabzeichens können in einem Kalenderjahr nicht beantragt werden.
  • Es empfiehlt sich, alle erreichten Sportabzeichenpunkte des Jahres bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres bei den zuständigen ADAC-Sportabteilungen zur Bestätigung einzureichen. Dies gilt auch, wenn keine Stufe des ADAC-Sportabzeichens erreicht wird. Berücksichtigt werden nur Erfolge der vergangenen fünf Kalenderjahre.
  • Über die Annahme der Anträge und somit über die Verleihung des ADAC-Sportabzeichens entscheidet der ADAC Sportausschuss des Regionalclubs.