Verkehrsübungsplatz
Neuigkeiten
Sommer-Special mit verlängerten Öffnungszeiten
→ vom 13. Juli bis Ende September 2026 ist der Verkehrsübungsplatz
mittwochs bis 19 Uhr geöffnet ←
Der Verkehrsübungsplatz des ADAC Saarland e.V. besteht seit 1966. Das 7 Hektar große Areal liegt inmitten des Fischbacher Forstes in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 623 in Saarbrücken-Dudweiler. Das Straßennetz umfasst insgesamt 4 km Streckenlänge.
Auf dem Verkehrsübungsplatz des ADAC Saarland e.V. werden das “Üben ohne Führerschein” sowie “Fahrsicherheitstrainings” angeboten.
Das "Üben ohne Führerschein" ist zu folgenden Zeiten möglich:
PKW Motorrad Montag geschlossen geschlossen Dienstag, Donnerstag, Freitag 10 - 16 Uhr (letzte Einfahrt: 15:15 Uhr) 10 - 16 Uhr (letzte Einfahrt: 15:15 Uhr) Mittwoch Sommer-Special 10 - 19 Uhr (letzte Einfahrt: 18:15 Uhr) 10 - 19 Uhr (letzte Einfahrt: 18:15 Uhr) Wochenende, Feiertage* 10 - 16 Uhr (letzte Einfahrt: 15:15 Uhr) keine Möglichkeit Die letzte Einfahrt ist jeweils 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit möglich.
*Bitte beachten Sie, dass unser Verkehrsübungsplatz am Ostermontag, am Pfingstmontag, an Heiligabend, dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr geschlossen ist.
Bereit für den Führerschein? Auf dem ADAC Verkehrsübungsplatz in Saarbrücken-Dudweiler können Fahranfänger in sicherer Umgebung erste Fahrpraxis sammeln.
Anfahren, Bremsen, Schalten und Einparken lassen sich hier ganz ohne Zeitdruck üben und festigen.Aber auch Führerscheininhaber profitieren: Ob nach längerer Fahrpause oder beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug - auf dem Verkehrsübungsplatz könne Sie wichtige Fahrmanöver gefahrlos trainieren und mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen.
Mindestalter
Leichtkraftfahrzeuge der Klasse AM
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
nicht mehr als 500 ccmRoller, Leichtkraftrad
bis 125 ccmPKW Motorrad ab 14,5 Jahren ab 15 Jahren ab 16 Jahren ab 17 Jahren Bitte beachten Sie, dass Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren das Mitfahren generell nicht gestattet ist.
Innerhalb der Anlage besteht für diese kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht nur für den Fahrer und die Begleitperson.
Die Begleitperson muss die Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug mindestens 2 Jahre besitzen!
Kosten
ADAC Mitglieder
(inkl. Begleitperson und Haftpflichtversicherung)Nichtmitglieder
(inkl. Begleitperson und Haftpflichtversicherung)max. ein/eine weitere/r Person/Übender 20,00 € 25,00 € 10,00 € Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einfahren ohne Zeitbegrenzung.
EC-Karten- und Barzahlung sind vor Ort möglich.
Trainingsstationen
1. Slalomfahren (Sicher durch Hindernisse lenken)
2. Berganfahren (An Steigungen souverän starten)
3. Sternfahren (Rückwärts sicher manövrieren)
4. Parken/Garagenparken (Präzise in Parklücken einparken)
5. Seitliches Einparken (Eine der anspruchsvollsten Parkübungen sicher trainieren)
6. Rückwärtsfahren (Sicher rangieren und orientieren)
7. Kreisverkehr (Routiniert durch den Kreisverkehr fahren)
8. Kreuzungen mit “Vorfahrt von Rechts” (Regeln sicher erkennen und anwenden)
Voraussetzungen und Informationen
- Keine Voranmeldung nötig - einfach vorbeikommen und üben
- Mindestalter gemäß Tabelle (s. oben)
- Zugelassenes Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand
- Eine Begleitperson (gültige Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre)
- Helmpflicht bei Zweirädern
- Keine roten Kennzeichen oder Tageszulassungen
- Keine Anhänger oder Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern
- Mitfahrt unter 15 Jahren ist nicht gestattet
- Keine Haustiere
- Keine Voranmeldung nötig - einfach vorbeikommen und üben
Platz- und Betriebsordnug
ADAC Verkehrsübungsplatz | Saarbrücken Dudweiler
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Nutzer des Verkehrsübungsplatzes und werden mit dem Einfahren in die Verkehrsübungsplatz anerkannt.
1. Vorsicht, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme müssen auf dem Verkehrsübungsplatz, ebenso wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, oberstes Gebot sein. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind dem Übungsbetrieb zugrunde zu legen. Dies gilt vor allem für die Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen. Die Fahrgeschwindigkeit ist den jeweiligen Verhältnissen auf dem Verkehrsübungsplatz und dem Können des Übenden anzupassen. Es ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ADAC Saarland e.V. nur für den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
3. Die mit der Nutzungsgebühr abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich auf dem Verkehrsübungsplatz verursachte Fremdschäden, nicht jedoch Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind Personen- und Sachschäden, die Dritten sowie dem ADAC Saarland e.V. und dessen Mitarbeitern zugefügt werden. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Unfälle aller Art sind unverzüglich dem Platzpersonal zu melden. Der Geschädigte hat selbstständig alles zu veranlassen, was zur Sicherung seiner Ansprüche erforderlich ist.
4. Den Anordnungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, die Vorlage der Ausweispapiere zu verlangen. Soweit personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ADAC Saarland e.V. Der ADAC Saarland e.V. übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Platzordnung, Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen des Platzpersonals kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Nutzungsentgelte besteht in diesem Fall nicht, soweit der Platzverweis durch den Nutzer schuldhaft verursacht wurde.
5. Die Begleitperson muss mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse sein. Sie muss während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz bzw. bei Zweirädern in unmittelbarer Nähe des Übenden anwesend sein. Personen ohne Fahrerlaubnis dürfen den Verkehrsübungsplatz nur benutzen, wenn sie das vom ADAC Saarland e.V. festgelegte Mindestalter erreicht haben (Klasse AM ab 14,5 Jahren, Roller/Leichtkraftrad bis 125 ccm ab 15 Jahren, PKW ab 16 Jahren und Motorrad ab 17 Jahren). Die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes unter Einfluss von Alkohol, berauschenden Mitteln oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist untersagt. Personen, die erkennbar unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.
6. Die Gebühren für die Nutzung sind beim Einfahren auf die Anlage zu entrichten. Maßgebend sind die Preise auf der Gebührentafel am Kassenhaus.
7. Der Verkehrsübungsplatz darf ausschließlich mit technisch einwandfreien, verkehrssicheren und ordnungsgemäß zugelassenen Personenkraftwagen und Krafträdern benutzt werden. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Händlerkennzeichen oder sonstigen vorläufigen Zulassungen sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Fahrzeugführer ist für den verkehrssicheren Zustand des benutzten Fahrzeugs verantwortlich. Für Zweiräder gelten gesonderte Öffnungszeiten.
8. Der ADAC Saarland e.V. behält sich eine Änderung der Öffnungszeiten, das Sperren von Teilabschnitten der Anlage und die kurzfristige Schließung der Verkehrsübungsanlage (z.B. für Sonderkurse und Veranstaltungen) vor. Die Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite des ADAC Saarland e.V. und/oder durch Aushang im Eingangsbereich.
9. Unterweisungen dürfen ausschließlich innerhalb des Fahrzeuges erfolgen. Rastpausen (mit Aussteigen) sind nur auf dem Parkplatz vor der Ausfahrt zulässig. Jedes sonstige Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahn ist nicht gestattet.
10. Das Rauchen im Wald ist verboten. Die Platzanlage und ihre Einrichtungen sind zu schonen. Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Platzpersonal zu melden. Verunreinigungen des Geländes sowie das Ablassen von Betriebsstoffen sind untersagt. Auslaufende Betriebsstoffe sind unverzüglich dem Platzpersonal zu melden.
11. Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes, insbesondere Fahrschulbetrieb, Werbung, Verkaufsveranstaltungen sowie gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ADAC Saarland e.V.
12. Bei hoher Auslastung der Anlage behält sich der ADAC Saarland e.V. vor, die Nutzungsdauer zu begrenzen.
13. Jedes Verändern oder Umstellen der vom ADAC aufgestellten Übungsaufgaben ist nicht gestattet. Durch Fahrfehler veränderte Markierungen sind wieder herzurichten und dem Platzpersonal zu melden.
15. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Saarbrücken Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig.
Stand 08/2026
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